Private Gärten haben für die Grundwasserneubildung und die Sicherung der Trinkwassergewinnung aus Grundwasser eine wichtige Funktion. Der Einsatz von chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln sollte daher möglichst unterbleiben.
Chemische Unkraut- und Insektenvernichtungsmittel sollten in Privatgärten nicht verwendet werden, damit diese als wichtige Ersatzlebensräume für unsere heimischen Kleintiere und Wildpflanzen, deren natürliches Umfeld zunehmend eingeschränkt wird, erhalten bleiben. Sie sind Nahrungsgrundlage für Vögel, Schmetterlinge und Hummeln und gehören zu jedem bunten und lebendigen Garten.
Wer dennoch Pflanzenschutzmittel verwenden will, muss folgendes beachten:
Grundsätzlich ist es verboten, befestigte Flächen wie Wege, Garageneinfahrten, Parkplätze oder Dachterrassen mit Unkraut-Vernichtungsmitteln (Herbiziden) zu behandeln.
Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die mit der Angabe "Anwendung im Haus und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet sind!
Darüber hinaus verbietet das Pflanzenschutzgesetz den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wenn damit zu rechnen ist, dass deren Gebrauch im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Grundwasser oder auf den Naturhaushalt hat.
Umweltberatung Harburg 2010-04-29
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