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13.02.2024

Jetzt Wahlhelfer:in in Hamburg werden

Das Superwahljahr 2024 kommt nicht ohne helfende Hände aus. Deshalb sucht Hamburg EU-Bürger:innen ab 16 Jahren, die die Europa- und die Hamburger Bezirkswahlen am Wahlsonntag, dem 9. Juni und dem darauf folgenden Montag, den 10. Juni 2024, ehrenamtlich unterstützen. Die Aufwandsentschädigungen berechnen sich nach dem jeweilen Wahlamt und bewegen sich zwischen 35 EUR und 120 EUR. Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Montag geht es ab 8 Uhr an die Stimmenauswertung.

Am 09. Juni finden die Wahlen zum Europaparlament und zu den Bezirksversammlungen in den sieben Hamburger Bezirken statt. Am 10. Juni 2024 erfolgt die Stimmenauszählung. Alle Hamburger Bezirksämter, also auch Harburg, suchen ehrenamtliche Wahlhelfende für den Wahlsonntag sowie für den darauffolgenden Montag, den 10. Juni 2024. Bewerben Sie sich jetzt online unter: www.hamburg.de/wahlhelfende.

Was sind Wahlhelfer:innen?
Wahlhelfende sind Mitglieder des Wahlvorstands, die für den Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal und bei der anschließenden Auszählung sorgen. Sie teilen Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher. Zu ihren Aufgaben zählt zudem die Überwachung der Stimmabgabe und nach Abschluss der Wahl die Auszählung der Stimmen. Außerdem werden die Briefwahlstimmen durch Briefwahlvorstände ausgezählt. 

Wer kann Wahlhelfer:in werden?
Wahlhelfende dürfen alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab dem 16. Lebensjahr werden. Für die Bezirksversammlungswahl müssen die Wahlhelfenden allerdings zudem seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Zur Deckung des Aufwands beim Wahlehrenamt wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese beträgt sonntags zwischen 35 und 65 Euro und montags für die Auszählung der Stimmen zwischen 100 und 120 Euro, abhängig vom ausgeübten Wahlehrenamt. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, danach erfolgt die Auszählung. Am Montag beginnt die Stimmenauszählung um 8 Uhr. 

Was müssen Wahlhelfer:innen wissen?
Es sind keine Vorkenntnisse für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand erforderlich. Denn zeitnah können Leitungen und Stellvertretungen der Wahl- und Briefwahlvorstände sowie - bei Bedarf - interessierte Beisitzende an Schulungen in den Bezirksämtern teilnehmen. Zudem wird es online umfassende Vorabinformationen zu jeder Wahl geben.

Wer mehr wissen will, findet weitere Informationen sowie ausführliche Fragen mit Antworten auf www.hamburg.de/wahlhelfendet.

 

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