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08.06.2023

Hilfe gegen Software-Obsoleszenz

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen, um die umweltschädliche und kostenverursachende, sogenannte Software-Obsoleszenz auszuschalten. Es geht um internet-basierte Hardware-Steuerungs-Programme, die für mehr Elektroschrott durch Verkürzung der Lebensdauer von Elektrogeräten, mehr Ressourcenverbrauch und auch Verbraucherkosten führen kann. Außerdem gibt das UBA Verbraucherhinweise zur Risiko-Vermeidung beim Kauf solcher Geräte.

Trotz einwandfreier Funktionsweise könnten Saugroboter, smarte Lautsprecher oder Geräte, die Licht und Heizung regeln plötzlich nicht mehr funktionieren, da sie von einer internet-basierten eigenen Software gesteuert werden. Das kann zu erhöhten Elektroschrott, Ressourcenverbrauch und Kosten für Verbraucher:innen führen. Deshalb empfiehlt das UBA ⁠ folgende nationale und europäische gesetzliche Regelungen zur Marktzulassung:

=> Die Möglichkeit zum Betrieb des Produktes ohne externe Abhängigkeit
=> Bereitstellung sicherheitsrelevanter Software-Updates für mindestens zehn Jahre
=> Gewährleistung einer Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren
=> Verbot softwaregesteuerter Hindernisse für Reparatur und Betrieb
=> Kompatibilität und Interoperabilität unterschiedlicher Produktsysteme
=> Verpflichtung, externe Dienstleistungen für den Betrieb mindestens zehn Jahre lang anzubieten
=> Technischer Support für Software/Apps von Verkaufs- und Vertriebspattformen für mindestens zehn Jahre

Empfehlungen des UBA zur Förderung eines transparenten Wettbewerbs:

=> Verpflichtende Angaben zu Abhängigkeiten softwarebetriebener Produkte
=> Verpflichtende Angaben zum garantierten Supportzeitraum und der daraus resultierenden Rechtsansprüche
=> Kennzeichnung von Produkten zu Reparaturmöglichkeiten
=> Verpflichtende Angaben zu Volumen und Inhalt übermittelter Daten

Empfehlungen zur Förderung ökologischer Innovationen:

=> Pflicht zur umweltverträglichen öffentlichen Beschaffung
=> Förderung und Lehre nachhaltiger Softwareentwicklung

Zur Vermeidung erhöhter Kosten, sollten Verbraucher*innen folgende Hinweise beachten:

=> Sicherheitsupdates sollten vom Hersteller über einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.
=> Das Gerät sollte seine primäre Funktion (z.B. Staubsaugen) auch ohne eine bestehende Internetverbindung ausführen können.
=> Bei Geräten, die Cloud-Services nutzen, sollte sichergestellt werden, dass dies ausreichend lange zur Verfügung stehen.
=> Werden Daten auf einer Cloud-Plattform gespeichert (z.B. Videos einer Überwachungskamera), sollte bereits beim Kauf geklärt werden, welche Daten gespeichert, für welchen Zweck sie verarbeitet und wann sie gelöscht werden.
=> Es sollte möglich sein, die eigenen Daten selbständig zu löschen, denn auch das Speichern ungenutzter Datenmengen verbraucht Energie und beansprucht Ressourcen.
=> Vor dem Kauf sollte beim Hersteller oder Händler geklärt werden, ob und wenn ja, welche zusätzliche Hardware oder weitere Voraussetzungen wie Betriebssystem, Qualität der Internetverbindung oder ein eigenes Benutzerkonto für die Cloud-Plattform notwendig sind, um das Gerät nutzen zu können.

Weitere Infos gibt es hier

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