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27.06.2019

Uhus im Eißendorfer Wald – Leinengebot für Hunde

Junge Uhus im Eißendorfer Sunder geschlüpft

Das Brutgeschäft der Uhus im Eißendorfer Sunder ist augenscheinlich auch dieses Jahr wieder von Erfolg gekrönt. Aktuell haben die Jungvögel bereits das Nest verlassen und werden von den Altvögeln am Boden mit Nahrung versorgt, bevor sie komplett selbstständig werden. Für die Jungvögel ist diese Phase enorm gefährlich, was anhand eines aktuellen Falls deutlich zu erkennen ist. Ein von Revierförster Arne Schulz gesichteter Jungvogel wurde leider verendet aufgefunden; es ist davon auszugehen, dass ein freilaufender Hund den jungen Uhu getötet hat.

Der Uhu ist nach §7 Abs. 2 Satz 14 BNatschG und der Verordnung (EG) Nr. 338/97 eine streng geschützte Art. Wer einen Uhu tötet, dem droht nach §69 Abs. 2 Satz 1 BNatschG ein Bußgeld von bis zu 50.000€.

In Anbetracht der Anstrengungen die unternommen werden, um den Uhu und andere Arten wieder flächig in Deutschland zu etablieren, ist es sehr wichtig, den Schutz der Uhus aktiv zu unterstützen. Da das Gelege des Uhus nur 2-3 Eier umfasst, ist jeder Jungvogel wichtig, um die Population vor Ort zu erhalten.

Daher weist das Bezirksamt nochmals alle Hundebesitzer darauf hin: Im Hamburger Wald gilt ganzjährig die Leinenpflicht. Diese Leinenpflicht wird auch nicht durch einen Hundeführerschein oder eine Leinenbefreiung außer Kraft gesetzt. Wer dagegen verstößt, muss nach Landeswaldgesetz Hamburg mit 2.500€ Strafe, in schweren Fällen mit bis zu 10.000€ rechnen. Besonders in der Brut- und Setzzeit vom 01.04.-15.07. ist es wichtig, seiner Verantwortung als Hundehalter gerecht zu werden und den Hund an der Leine zu führen.

Weitere Infos zur Anleinpflicht finden Sie unter https://www.hamburg.de/anleinpflicht/
Infos und Übersichten über Hundeauslaufzonen, wo Sie Ihren Hund freilaufend herumtoben lassen können, finden Sie unter https://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/.

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