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29.04.2019

Schonzeit für Bäume und Hecken

Tipps für Gartenbesitzer*innen

Der Frühling ist da und überall sprießen Bäume und Hecken. Wer jetzt Garten und Grün in Schuss bringen will sollte ein paar Dinge beachten.

Seit dem 1. März bis zum 30. September befinden wir uns in der Schonzeit nach Bundesnaturschutzgesetz. In diesem Zeitraum dürfen keine Fällungen oder Rodungen an Bäumen oder Hecken vorgenommen werden. Auch Schnittmaßnahmen die über den regelmäßigen Rückschnitt des jährlichen Zuwachses hinausgehen sind nicht gestattet. Ausnahmen von diesem Verbot werden nur in sehr engen Grenzen im Rahmen eines Befreiungsantrages zugelassen.

Die Schonzeit dient insbesondere dem Schutz unserer wild lebenden Tiere und jeder ist durch einen umsichtigen Umgang mit der Natur, auch im eigenen Garten, aufgefordert diese Tiere nicht zu stören oder zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Abteilung für Naturschutz, den jährlichen Heckenrückschnitt erst nach dem 15. Juli durchzuführen, da dann die Vögel die Brut und Aufzuchtzucht der Jungvögel in der Regel beendet haben.

Auch außerhalb der Schonzeit sind Regeln im Umgang mit Baum und Hecke zu berücksichtigen. Diese sind, mit Ausnahme von Obstbäumen und kleinen Einzelbäumen (Stammdurchmesser von unter 0,25 Meter  gemessen in einer Höhe von 1,30 Meter) durch die Hamburger Baumschutz-verordnung geschützt. Für das Fällen oder Beschneiden geschützter Bäume ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Das Roden von Hecken oder Schnittmaßnahmen, die über den regelmäßigen Rückschnitt des jährlichen Zuwachses hinausgehen, sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Informationen zum Baumschutz erhalten Sie auch durch die automatische Bandansage unter der Rufnummer 040 42871 2532.

Weitere Informationen bieten auch

>> der NDR (zum Gesetz)
>> die Stadt Hamburg ( pdf - Baumschutzinformationen)

 

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