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17.06.2020

Nachhaltige Finanzen - auch Soziales darf nicht fehlen

NGO-Studie entwirft ergänzende Soziale Taxonomie

Nachhaltigkeit wird immer noch zu weiten Teilen mit "grün" beziehungsweise "ressourcen-, umwelt- und klimaschonend" gleichgesetzt. Der soziale Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere der Schutz von Menschenrechten, kommt  dabei meist nur, wenn überhaupt, am Rande vor - nicht nur, aber auch im Finanzsektor: Die aktuellen EU-Standards für nachhaltiges Investment (" Sustainable Finance") bedürfen ebenfalls einer sozialen Nachbesserung, wie die neueste Südwind-Studie „Menschenrechte sind Investorenpflichten – Vorschlag für eine soziale Taxonomie des nachhaltigen Investierens“ feststellt.

Im Einzelnen 

Heute wird das EU-Parlament die EU-Taxonomie für „Sustainable Finance“ verabschieden. Alle in der EU angebotenen nachhaltigen Investmentfonds werden zukünftig berichten müssen, wie sehr sie mit dieser Klassifikation für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten übereinstimmen. Während sich der Entwurf ausführlich mit ökologischer Nachhaltigkeit befasst, wurden soziale Themen nur unzureichend berücksichtigt. Heute stellt das Institut SÜDWIND daher eine „Soziale Taxonomie“ für nachhaltige Investitionen vor. Denn: Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wird erneut deutlich, dass Kapital dort investiert werden muss, wo es nicht nur ökologisch, sondern auch sozial sinnvoll ist. 

In Europa werden rund 13 Billionen Euro in Investmentfonds angelegt, gut 4 % davon beachten dabei nachhaltige Kriterien. Die Auswirkung dieser seit Jahren stetig wachsenden nachhaltigen Kapitalanlagen sind jedoch kaum erkennbar. Ein Grund dafür ist, dass es an einer einheitlichen Definition für Nachhaltigkeit fehlt. Nachhaltige Investoren arbeiten mit sehr unterschiedlichen Konzepten von Nachhaltigkeit. Damit fehlt es Wirtschaftsakteuren an Orientierung. Sie wissen zu wenig darüber, was genau sie verändern müssen, um bei Investoren als „nachhaltig“ zu gelten. 

Mit der „grünen“ Taxonomie der EU liegt eine solche Orientierung für die ökologische Nachhaltigkeit vor. Soziale Nachhaltigkeit findet sich dort nur in sogenannten „Mindeststandards“, deren Anwendung unklar bleibt. 

In der Studie: „Menschenrechte sind Investorenpflichten – Vorschlag für eine soziale Taxonomie des nachhaltigen Investierens“ zeigt SÜDWIND auf, wie diese sozialen Mindeststandards angewendet werden müssten. „Nur, wenn menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auf wirtschaftliche Einheiten und auch in der Lieferkette berücksichtigt werden, entfalten sie die notwendige Wirkung. Welche konkreten Risiken für die Sektoren der grünen Taxonomie bestehen wird detailliert aufgeführt“, so Antje Schneeweiß, Autorin der Studie und Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung. 

Innerhalb der Studie wird außerdem ein Rahmen für eine „Soziale Taxonomie“ entworfen. Ausgehend von den Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN (SDG) und den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt die Autorin Kriterien für Risikobranchen wie den Bergbau und die Textilindustrie. Gleichzeitig werden Sektoren mit hohem sozialen Nutzen benannt, wie die soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die zivile Konfliktbearbeitung. Doch nicht jede Finanzierung in diesem Bereich kann als sozial nachhaltig gelten. Nur, wenn die Produkte und Dienstleistungen für alle Bevölkerungsteile zugänglich sind, können Investitionen nachhaltig genannt werden. 

Die Studie kann >> hier heruntergeladen werden 

Die Studie wird morgen ab 10h innerhalb eines Webinars vorgestellt. Die Registrierung ist >> hier möglich. 

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