Heckenschnitt zur richtigen Zeit schützt vor Artenschwund. Deshalb ersucht der NABU Hamburg alle Gartenbesitzer:innen dringend, ihre Hecken und Sträucher nicht vor Ende Juli zu stutzen. Sonst werden brütenden Vögel, besonders die vielen Singvögel, die gerne Schutz im dichten Blattwerk suchen, so sehr gestört, dass sie das Nest verlassen und die Brut bleibt unversorgt zurück.
Gleichzeitig werden die Nester durch zu frühe Schnittmaßnahmen leicht entdeckt und ziehen Beutegreifer an. Darüber hinaus gibt es im Juni bei vielen Singvögeln eine zweite Brut, die ebenfalls durch das Heckenschneiden gefährdet wird.
Dr. Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg mahnt zudem an, vor dem Schnitt immer intensiv nach belegten Nestern in den Sträuchern zu suchen. "Es ist gesetzlich verpflichtend, beim Heckenschnitt darauf zu achten, Vögel nicht zu stören".
„Privatgärten und öffentliche Grünflächen sorgen für mehr Artenvielfalt und ein angenehmes Stadtklima im urbanen Raum, insbesondere die naturnah gestalteten, heimischen Hecken und Sträucher", ergänzt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg. Mit Blick auf den Klimaschutz sei der Schutz auch kleinerer Grünflächen in einer großen Metropole wichtig.
Jungvögel am Boden sind nicht in Not – bitte nicht einsammeln!
Für zahlreiche Jungvögel beginnt jetzt die sogenannten Ästlingsphase. Unbeholfen und nicht wirklich flugfähig bewegen sie sich auf dem Boden oder im Gebüsch. Der Anschein er Hilflosigkeit trügt aber. Die kleinen Vögel sind unbedingt an Ort und Stelle zu belassen., also weder auf- noch mitzunehmen. Es ist normal, dass die Eltern nicht sichtbar sind: Entweder sie stören sich an der Anwesenheit von Menschen oder sie haben noch andere Jungtiere zu versorgen. Oder sie möchten die Jungen zwingen, das Nest zu verlassen und füttern sie einfach nicht mehr. Damit sie nicht verloren gehen, lassen die Jungvögel fortwährend so genannte „Standortlaute“ hören.
Hamburger Infos zum Pflanzenrückschnitt gibt es unter www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/baumschutz_mb.pdf
Hier geht es zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §39
Chris Baudy
Bildungspartner für Nachhaltigkeit