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17.09.2014

Vorläufige Sicherstellung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG)

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und das Bezirksamt Harburg laden zu einer gemeinsamen öffentlichen Informationsveranstaltung zur Thematik Überschwemmungsgebiete Falkengraben und Este ein.  

Die Veranstaltung wird am Mittwoch, 8. Oktober 2014 um 18:00 Uhr in der Schulaula des BGZ Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Süderelbe, Am Johannisland 2-4, 21147 Hamburg, stattfinden.

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei einem Hochwasser an einem Binnengewässer natürlicherweise von Wasser überschwemmt werden. Die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes mit den gesetzlich geregelten Einschränkungen dient dazu, das Hochwasserrisiko dieses Gebietes nicht zu verschärfen. Auch bereits bebaute Gebiete müssen nach der Beurteilung des Hochwasserrisikos als ÜSG ausgewiesen werden. Bestehende Wohnnutzung ist auch in einem ausgewiesenen ÜSG zulässig. Abgängige Gebäude können saniert oder in gleicher Größe an derselben Stelle wieder errichtet werden. Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, dass die vorhandene Bebauung nicht ohne weiteres verdichtet werden darf. Eine solche Verdichtung birgt grundsätzlich die Gefahr, dass sich die Lage für die bereits in diesem Gebiet wohnenden Menschen zukünftig verschärfen würde.

An der Informationsveranstaltung werden neben Experten der BSU aus den Bereichen Wasserwirtschaft und Recht auch Fachleute des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und des Bezirksamtes Harburg teilnehmen, referieren und den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Bettina Maak 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bezirksamt Harburg

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